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12 Jan 2016

Info zu DKB-Kugelpässe

Neue Informationen zum Thema „DKB-Kugelpässe“ – Deutscher Kegler- und Bowlingbund e.V.

 

Zitat:

Neue Informationen zum Thema „DKB-Kugelpässe“

Kegelsportlerinnen und Kegelsportler können auch künftig mit eigenen Kegelkugeln Wettkämpfe aller drei Kegelsport-Disziplinen bestreiten. Voraussetzung sind selbstverständlich Kugeln auf der Grundlage der Technischen Bestimmungen der Word Ninepin Bowling Association (WNBA) und ein entsprechender Kugelpass. Dieser Kugelpass wurde bisher von der DKB Freizeit und Betriebsgesellschaft mbH ausgestellt.

Mit dem Jahreswechsel gab und gibt es eine neue Regelung: Das DKB-Präsidium hat mit der Firma WALDHAUER GmbH vereinbart, dass sich das Unternehmen verpflichtet, die Kugeln nach den WNBA-Bestimmungen auszuliefern. Den Lieferungen wird WALDHAUER die entsprechenden Kugelpässe beifügen.

Dieses Verfahren und der geschlossene Vertrag mit der WALDHAUER GmbH haben weiterhin Bestand. Die zunächst angedachte Gültigkeitsbegrenzung von drei Jahren für neu von der Firma WALDHAUER ausgestellte Kugelpässe ab dem 1. Januar 2016 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

 

 

http://www.kegelnundbowling.de/28-nachrichten/2015/dkb/75-neue-informationen-zum-thema-dkb-kugelpässe.html